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Seit 1980 führend
in der Vermittlung
von Busreisen
und Mietbussen.

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As a hotel with premium entry you have the possibility to upload a total of 33 pictures in 8 categories, four pictures per category plus one on the main page. You can also place promotions and special offers. This is how you show the advantages of your company and highlight distinctive features that make you more attractive for organizers.

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Price Premium entry: per year 99.0 € plus VAT with SEPA Direct Debit.


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Managing Director  Legal representative
Hotel chain  If your hotel chain is not listed here, please let us know.
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Date of accession*  Please use the calendar icon or enter like this: 31.12.2021
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Per year plus VAT.
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VAT ident. no.  Please enter without spaces, dashes or dots.
Tax no 
English Invoice  If you want the invoices in English instead of in German.
GTC  I have read and agreed to the General Terms and Conditions of OVZ, and I am authorized to enter into contracts on behalf of the above-mentioned company.
Privacy  I hereby agree that this data may be stored electronically in compliance with the data protection laws of the Federal Republic of Germany and agree with their publication in the OVZ-database.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


der OVZ Omnibus Vermittlungs Zentrale Heidelberg GmbH ( nachfolgend OVZ )


1. Leistungen

a.) Die OVZ übernimmt im Rahmen dieses Vertrages Koordinierungsfunktionen und Vermittlungsmöglichkeiten vorwiegend zwischen Personenbeförderungsunternehmen und trägt damit zur optimalen Auslastung von Buskapazitäten bei. Darüber hinaus stellt die OVZ ein reichhaltiges Serviceangebot zur Verfügung, welches jedoch nicht verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages ist.

b.) In der Hoteldatenbank der OVZ Heidelberg GmbH sollten sich nur Hotels eintragen die an Busgruppen interessiert sind.

c.) Das Hotelportal der OVZ Heidelberg GmbH ist ein Informationsportal im Internet speziell für Hotels, Busunternehmen, Reiseveranstalter sowie Endkunden im Gruppenbereich. Das Portal wird von der OVZ Heidelberg GmbH, Langgasse 7, 69207 Sandhausen (in der Folge Ersteller) , für die Leistungsgeber der Hotels (in der Folge Partner) zur Verfügung gestellt.


2. Vergütung

Die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt zunächst für die Dauer von zwei Jahren seit Vertragsschluss verbindlich. In Abständen von zwei Jahren behält sich jedoch die OVZ eine 8,5% nicht übersteigende Preisanpassung vor, die unter Voraussetzung Vertragsbestandteil wird:

Dem Vertragspartner wird die Preiserhöhung schriftlich mitgeteilt. Er erhält sodann die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 10 Tagen der Preiserhöhung schriftlich zu widersprechen, wobei der Widerspruch innerhalb der Frist der OVZ zugegangen sein muss. Geht der Widerspruch nicht fristgerecht ein, so gilt mit Beginn des kommenden Vertragsjahres, welches auf die Preiserhöhung folgt, der neue Preis. Die OVZ verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Beginn der Widerspruchsfrist auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.


3. Zahlungen

Zahlungen müssen innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Vertragsschluss bzw. nach Rechnungsstellung erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Tag der Überweisung an. Ist der Vertragspartner Kaufmann so kommt er nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug.

Die Rechnungserstellung für die Hoteldatenbank erfolgt jährlich. Sollte die Rechnung nicht fristgemäß bezahlt werden, behalten wir uns vor, den Eintrag zu löschen.


4. Kündigung

a.) Der Vertrag kann von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Für den Fall der Kündigung durch den Vertragspartner bestehen gegen die OVZ keine anteiligen Rückforderungsansprüche bzgl. solcher Vergütungen, die für einen Zeitraum gezahlt wurden, der zum Zeitpunkt der Kündigung ein Jahr unterschreitet. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

b.) Der Vertrag mit dem Hotel wird über 1 Jahr abgeschlossen! Er verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Partner nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt. Alle Vereinbarungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.


5. Unberechtigte Weitervermittlung

Dem Vertragspartner ist es untersagt, ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis der OVZ Informationen und Aufträge, die er von der OVZ erhalten hat, sei es unmittelbar oder mittelbar durch Vertragspartner der OVZ, an Dritte weiterzugeben. Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Falle der Weitergabe von Informationen und Aufträgen an andere Vertragspartner die OVZ stets als Informations- oder Auftragsquelle zu benennen. Handelt der Vertragspartner dieser Verpflichtung zuwider, so zahlt er als Vertragsstrafe für jeden Einzelfall des Pflichtverstoßes und unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges einen Betrag in Höhe von € 2.500,00. Darüber hinaus ist die OVZ zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.


6. Verjährung

Ansprüche von Vertragspartnern die Kaufleute sind verjähren in drei Monaten. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate.


7. Haftungsausschluss

a.) Die OVZ zeichnet sich außer für grobes Verschulden und Vorsatz von jeglicher Haftung - insbesondere wegen Mangelfolgeschäden - frei. In dem Haftungsausschluss sind die OVZ, deren Organe, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Dritte, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit der OVZ für diese tätig werden, eingeschlossen. Sollte dem Vertragspartner im Rahmen eines Auftrages ein Schaden dadurch entstehen, dass ein Dritter, an den Aufträge vermittelt wurden, die ihm übertragene Leistung nicht oder nicht fehlerfrei erbringt, so haftet die OVZ nicht. Die OVZ ist in ihrer Tätigkeit im Wesentlichen von den Zusagen Dritter abhängig. Aus diesem Grund kann die OVZ für eventuelle Falschinformationen keine Haftung übernehmen.

b.) Alle Angaben und Informationen im Bereich der Hoteldatenbank werden von den Partnern selbst in die Plattform eingestellt oder auf dessen Veranlassung durch den Ersteller. Der Ersteller übernimmt keine Gewähr für falsche Informationen und Leistungen der Partner und haftet nicht für daraus entstandene Schäden. Der Partner haftet für den Inhalt seiner Seiten und darf nicht gegen Gesetz, gute Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Es können keine Schadensersatzansprüche an den Ersteller geltend gemacht werden. Der Ersteller tritt weder als Vermittler noch als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 BGB auf.


8. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand ausschließlich das Gericht der Niederlassung der OVZ zuständig.


9. Widerrufsbelehrung bei Onlineverträgen

Bei Onlineverträgen haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Mitgliedschaft zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung - z.B. ein mit der Post versandter Brief an OVZ Heidelberg GmbH, Langgasse 7, 69207 Sandhausen, per Telefax an (06224) 90 85 46, per E-Mail an info@ovz.de oder per Telefon unter (06224) 93 99 0 - über Ihren Entschluss, Ihre Mitgliedschaft zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


10. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf Ihrer Mitgliedschaft bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wurden von uns während der Widerrufsfrist bereits Dienstleistungen erbracht, so haben Sie uns einen in Bezug auf den Zeitpunkt Ihres Widerrufes anteiligen Mitgliedschaftsbeitrag zu zahlen.


11. Interneterreichbarkeit

Der Ersteller gewährleistet eine sehr hohe Interneterreichbarkeit. Ausgenommen sind Ausfallzeiten, die nicht vom Ersteller beeinflusst werden können (z.B. höhere Gewalt, Stromausfall, Ausfall Kommunikationsnetzen etc.). Es kann zu Betriebsunterbrechungen durch notwendige Wartungsarbeiten kommen!


12. Klassifizierung Hoteldatenbank

Alle Informationen zu den Hotels und die Beschreibung der Zimmer beruhen auf eigenen Angaben der Hotelbetreiber. Die OVZ hat keinen Einfluss auf diese Angaben und übernimmt für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Verantwortung. Die Einteilung der angebotenen Hotels in Kategorien beruht auf der Einstufung der verschiedenen Klassifizierungssysteme. Die Klassifizierung gibt somit einen unverbindlichen Hinweis auf den Standard und die Ausstattung des Hotels.


13. Zum Thema Links

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 wurde gerichtlich entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Der Webmaster dieser Seiten erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert die OVZ sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf ihrer Homepage und macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage der OVZ angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die hier angemeldeten Banner und Links führen.


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